Unser Büroservice
Wir bieten Ihnen Dienstleistungen im Bereich Buchhaltungsservice gem. § 6 (4) StBerG. Dazu zählen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie das Erstellen der Lohnsteueranmeldungen.
Wir erbringen keine Dienstleistungen gem. § 3 StBerG, weil diese nur einem bestimmten Personenkreis (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) vorbehalten sind.
Finanzbuchhaltung
Umfang
- Hauptbuchführung
- Debitorenbuchführung
- Kreditorenbuchführung
- Anlagenbuchführung gemäß Vorgaben des Steuerberaters und der Steuergesetze
Vorteile
- Sie bestimmen, was wir für Sie erledigen
- Fristgerechte und zeitnahe Abwicklung
- Alle Abläufe in einer Hand
- Erstellung einer individuellen und auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen BWA
- Unterstützung bei der Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Steuerberater
Wir bieten individuelle Lösungen.
Wir können Ihre Finanzbuchführung vollständig oder teilweise übernehmen.
Wir sind EDV-technisch auf dem aktuellen Stand.
Lohnbuchhaltung
- Erstellen der Lohnabrechnungen
- Lohnsteueranmeldung beim zuständigen Finanzamt
- Meldungen an Krankenkassen und der zuständigen Sozialversicherung
- Datenübergabe an die Hauptbuchhaltung
- Unterstützung bei Reisekostenabrechnungen
Vorteile
- Nutzung unseres ständig aktualisierten Fachwissens
- Abstimmung und Kommunikation mit Ihrem Steuerberater
- Alle Abläufe in einer Hand
- Bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen sind wir an Ihrer Seite.
Bürodienstleistungen
- Pflege von Kunden- und Stammdaten
- Unterstützung bei der Rechnungsstellung
- Versand von Briefen und Serienbriefen
- Unterstützung beim Mahnwesen
Vorteile
- Durch die Abtretung unliebsamer Büroarbeiten sparen Sie wertvolle Zeit, die Sie wesentlich effektiver und produktiver nutzen können.
- Sie tragen keine Lohnnebenkosten und keine Kosten für Krankheits- oder Urlaubstage.
- Sie zahlen nur für tatsächlich erbrachte Leistungen.
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